Vorab: Die Gewaltenteilung innerhalb einer Demokratie kennt jeder: Legislative, Exekutive und Judikative, also gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt. Medien werden oft als 4. Gewalt bezeichnet, weil sie für die Aufrechterhaltung einer Demokratie ebenso unersetzlich sind.
DAS Medienrecht gibt es nicht, sondern eine Reihe von Gesetzen sorgt für Rechte und Pflichten der Medien. Für Schülerzeitungen gelten u.a.:
Quellen / ausführliche Unterlagen:
Tipp: Gesetze beruhen in der Regel auf „gesunden Menschenverstand“. Mache zunächst nichts, was du selbst nicht erleben möchtest!
https://www.youtube.com/watch?v=bkTiCDVdzwQ
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
In § 186 steht zur Üblen Nachrede ähnliches wie § 187 zum Thema Verleumdung: “Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Es zielt darauf ab, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken besser zu bekämpfen und nimmt die Portalbetreiber in die Pflicht. Name des Gesetzes: Netzwerkdurchsetzungsgesetz