Fetter 1. Absatz mit allen W-Fragen: WO und WANN, hat WER hat WAS getan und WIESO mit WELCHEN Folgen?
Zum Beispiel:
Reinfeld: Vom 29. Mai bis 02. Juni 2017 findet in der Kant-Schule etwas ganz Neues statt: Eine Projektwoche, die von Schülern organisiert wird. Dabei sollen die leitenden Schüler lernen, sich selbst und anderen zu organisieren. Ob das klappt?
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Aufzählungs-Überschrift
- eins
- zwei
- drei
fette Zwischenüberschrift
Zitat von irgendeiner Person
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Link zu einem erklärenden Text
Was ist eine Schülerzeitung? Eine Schülerzeitung ist eine Zeitschrift, die Schüler für Schüler machen. Sowohl die Autoren als auch die Zielgruppe sind meist Schüler, ehemalige Schüler, Lehrer und manchmal auch Eltern. In der Schülerzeitung können Schüler im Sinne des Grundgesetzes ihre Meinung frei äußern. weiterlesen auf / Quelle: Wikipedia.org
Link zu einem Video auf youtube (passend zu diesem Artikel):
Als Ergänzung zum Jugend-Presseausweis dient das Jugendpresse-Autoschild.
Der Jugend-Presseausweis soll jungen Medienmachern bei ihrer Arbeit helfen.
Sie können damit ihre journalistische Tätigkeit glaubhaft nachweisen. Daher werden bei der Neuausstellung und Verlängerung zwei aktuelle Nachweise (nicht älter als sechs Monate) verlangt. Da der Presseausweis fast den Status eines amtlichen Dokuments genießt, stellen wir anhand einer Personalausweis-Kopie die Identität des Inhabers sicher.
Alle Informationen zum Jugend-Presseausweis findest du im Leitfaden, welchen du hier herunterladen kannst.
Antragstellung in Schleswig-Holstein:
Wer einen Jugendpresseausweis beantragen möchte, muss mindesten zwei eigene Belege (also selbst geschriebene Artikel) vorlegen. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein! Auch bei Online-Zeitungen müssen insgesamt 10 ausgedruckte Belegexemplare eingereicht werden; von diesen müssen mindestens zwei (2) namentlich gekennzeichnete Artikel des Antragstellers sein.
Für den Antrag gibt es ein Formular und zwar hier: https://www.jugendpresse-sh.de/mitglied-werden/
Den Antrag musst du inkl. einem Foto senden an:
Jugendpresse Schleswig-Holstein e.V.
Hamburger Chaussee 36
24113 Kiel
Wichtig: Du musst deshalb KEIN Jugendpresse-Mitglied sein. Kosten: 15 Euro / Jahr / Ausweis
Hinweise zur Verwendung (Quelle: Jugendpresse.de)
Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwert auch Kolleginnen und Kollegen die zukünftige Arbeit. Welcher Veranstalter wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltung ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Veranstalter nach Erscheinen des Beitrages ein Belegexemplar zugesendet bekommt.
Akkreditierung und Pressekarten
Wer über ein Konzert, eine Theater-Aufführung, einen Kinofilm oder eine Messe berichten möchte, sollte sich vorab bereits um die Presseakkreditierung (also die Einschreibung als Pressevertreter) kümmern. Ansprechpartner ist bei einem Konzert der Veranstalter, bei einer Bühnenaufführung das Theaterbüro. Für Kinofilme wendet man sich am besten an den Filmverleih. In einem kurzen Anschreiben gibt man an, für welches Medium man einen Beitrag produziert (Auflagenhöhe und Verbreitung / Zielgruppe nennen!) und legt eine Kopie des Jugend-Presseausweises bei. Eine Garantie auf Pressekarten bietet aber auch der Ausweis nicht. Höfliches und selbstbewusstes Auftreten können bei der Presseakkreditierung weiterhelfen.
Rabatte und Vergünstigungen
Bestimmte Unternehmen gewähren Journalistenrabatte oder bieten spezielle Pressetarife an. Diese Vergünstigungen sollten aber kein Grund für den Besitz eines Jugend-Presseausweises sein. Zweck des Jugend-Presseausweises ist die Unterstützung der journalistischen Arbeit. Die Vergünstigungen dürfen nicht dazu verleiten, objektive Berichterstattung aufzugeben. Trotz Presserabatt muss kritisch berichtet werden!
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